Vorübergehende Verlängerung der Ausjährigkeit 2022

Auf Antrag des Clubs der Trabrennstallbesitzer- und Züchter hat die Leitung der Zentrale beschlossen, die Altersgrenze für Startpferde (§ 61 Abs. 8 und 10 ÖTR) vorübergehend wie folgt zu ändern:

11-jährige Stuten (Geburtsjahrgang 2011) sind bis 31.03.2022 startberechtigt

15-jährige Hengste und Wallache (Geburtsjahrgang 2007) sind bis 31.03.2022 startberechtigt

Diese Änderung gilt für alle Bahnen in Österreich und tritt mit 31.03.2022 außer Kraft.